Unsere Regeln zur Bootsangelei in unseren Gewässern

Beachten Sie immer - der Erlaubnisschein ist maßgeblich. Nicht auf allen Gewässern darf nun automatisch vom Boot geangelt werden. Gastkarten beinhalten andere Regeln als die Erlaubnisscheine der Vereinsmitglieder! Dieser Unterschied ist gewollt und stets zu beachten.

Durch den mehrheitlichen Versammlungsbeschluss auf der JHV2025 hat es sich ergeben, die Regeln für die Bootsnutzung zu konkretisieren. Der Vorstand weißt darauf hin, dass der Verein KEINE Genehmigungsbehörde für die Zulassung von Booten für die Wasserwege der Stadt Nordhorn ist. Unsere Vereinsmitglieder sollen aber an den zum allgemeinen Gebrauch freigegebenen Wasserflächen nicht benachteiligt werden.

 

Für unsere Vereinsmitglieder gilt:

  • es existiert kein generelles Verbot der Bootsnutzung bei der Ausübung der Angelei
  • verwendete Boote müssen dem Vorstand z.B. per Mail gemeldet werden und gut sichtbar markiert (bekannt) sein
  • zur Kontrolle muss jeder Boots- oder Schwimmhilfennutzer (z.B. Belly-Boot, Angelkajak oder ähnliches) den Weg Richtung Ufer antreten, um eine ordentliche Fischereikontrolle zu gewährleisten
  • bei der Bootsnutzung zur Angelei sind Schwimmhilfen für die Bootsinsassen Pflicht !
  • während der Brut- und Setzzeit ist IMMER ausreichend Abstand zu Ufer- und Ruhezonen zu halten
  • Bootsangeln in der Dunkelheit ist nicht gestattet.

Beachtet stets:

  • diese Regeln können weiter konkretisiert werden - Prüfe also VOR Fahrtantritt, welche Regeln gelten
  • bei Zuwiderhandlung, vor allem dem Entziehen einer Fischereiaufsicht, kann die Bootsnutzung auch einzelnen untersagt werden.
  • Uferangler haben IMMER Vorrang -  ihnen ist immer die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Fischerei einzuräumen, wobei mit „ordnungsgemäß“ das Angeln im per Wurf erreichbaren Distanzen gemeint ist.

Bitte beachtet:

  • Uferböschungen, Deiche und Gras sind sauber zu halten, Müll darf nicht liegen bleiben
  • wir freuen uns, wenn Sie Müll vom Gewässer entfernen, auch wenn dieser Müll nicht von Ihnen stammen sollte
  • das Zelten an den Gewässern ist grundsätzlich nicht gestattet, d.h. keine Böden und Bodenplanen in Bivvys, Schirmzelte, Schirme u.ä.
  • die Kontrolle der Fischereierlaubnis, der Angelgeräte und des Fanges durch unsere Fischereiaufseher ist jederzeit zu gestatten. Ihre Anordnungen sind zu befolgen.
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet eine Fangliste zu führen – Fänge sind umgehend einzutragen.
  • neben dem Fischereierlaubnisschein (auch in neuer Form auf dem Handy)  ist stets der Personalausweis oder der Fischereischein mitzuführen
  • die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.

 

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